Derzeit wird von der Netzgemeinde eine Front aufgemacht: die „Internetausdrucker“, als ignorante Nichtexperten gegen die Netznutzer:
Immer wieder befassen sich Politiker mit dem Internet, ohne wirklich etwas davon zu verstehen. Heraus kommen Gesetze, bei denen Netzbürger nicht wissen, ob sie lachen oder weinen sollen. Die aktuelle Zensuraktion von Ministerin von der Leyen ist ein Beispiel.
http://www.politiker-stopp.de/
Sicher, der Spott über die „Internetausdrucker“ ist lustig und auch teilweise berechtigt http://www.youtube.com/watch?v=X92GtG1G_hY
Entsprechend stellt Tauss als eine Ursache für die Bereitschaft, Netzsperren mitzutragen, fest:
Ein grosser Teil der Parlamentarier ist mit dem Internet nicht aufgewachsen. Sie empfinden es daher moeglicherweise sogar als Bedrohung. Sie nehmen es nicht als technisches Netz oder als Kommunikationsinfrastruktur wahr, verstehen nichts von Netzneutralitaet, sondern als etwas, wo man eben Boeses bekommen kann und wo vermeintlich das Boese auch herkommt und die Gesellschaft durchdringt.
http://www.abgeordnetenwatch.de/joerg_tauss-650-5656–f196633.html#q196633
Das Problem ist nur, dass sowohl der Spott über „Internetausdrucker“ als auch die markigen Worte von Tauss eine irreführende Erklärung nahe legen, warum Politiker solche Gesetze verabschieden. Die technische Ahnungslosigkeit wird ungewollt sogar zu einer Schutzbehauptung, hinter der sich die Akteure im Bundestag verstecken können. Die eigentlichen Fragen bleiben nämlich ungestellt, wenn man lediglich das fehlende Know How zum Dreh- und Angelpunkt der Kritik macht.
Um die in dem Gesetz zur Zugangserschwernis enthaltene Bürgerrechtsverletzung zu erkennen, muss man keine Ahnung vom Internet haben. Natürlich helfen die Kenntnisse schon, um die Zwecklosigkeit des Vorhabens deutlich zu erkennen. Die gröbsten Verstöße gegen die Grundrechte waren aber nicht technischer Natur. Schon die Idee, dass das BKA entscheiden solle, was die Bürger anklicken dürfen und was nicht, ist extrem haaresträubend. Um solch einen Vorschlag an sich schon akzeptabel zu finden, bedarf es eines unerschütterlichen Glaubens an das Gute im BKA. Der alte lateinische Spruch
sed quis custodiet ipsos custodes?(Aber Wer Bewacht die Wächter?)
enthält im Grunde schon die ganze Problematik. Demokratien lösen dieses Problem üblicherweise durch die Einschränkung der polizeilichen Handlungsfreiheit und durch eine von der Polizeigewalt unabhängige Justiz. Ein Grundzug eines demokratischen Gemeinwesens ist nun einmal, dass die Polizei eben nicht über Gut und Böse zu urteilen hat.
Für die Einsicht in diese Problematik braucht man keinerlei technische Kenntnisse. Hier genügen Grundkenntnisse der Konstruktion von demokratischen Systemen. Entsprechend müssen sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch die Frage gefallen lassen, wieso ein solcher Vorschlag so widerspruchslos hingenommen worden ist.
Das Gleiche gilt für den möglichen Missbrauch von solchen Instrumenten. Es gab und gibt Politiker, Verbandsvertreter, die eine Ausweitung der Sperren auf diverse andere Inhalte im Netz gefordert haben. Prominent äußerte sich Thomas Strobl von der CDU kurz nach der Verabschiedung des Zugangserschwernisgesetzes: http://www.presseportal.de/pm/66749/1425454/koelner_stadt_anzeiger
Eine einmal geschaffene Infrastruktur kann immer auch für andere Zwecke, als die, mit denen man ihre Einrichtung begründet hat, verwendet werden. Das weiß jeder Berufspolitiker mit ein bißchen Erfahrung. Dass heute beschlossene Gesetze, die ein solches Instrument heute streng reglementieren, von anderen Mehrheiten in der Zukunft geändert werden kann, ist auch jedem Politiker bekannt. Dass sich Mehrheiten ändern können, gehört ebenfalls zur Allgemeinbildung eines Berufspolitikers.
Schaut man sich allein diese beiden Punkte an, scheint mir das Hauptproblem nicht in der mangelnden Internetkompetenz zu liegen. Wir haben es hier entweder mit einer gehörigen Portion Naivität zu tun oder einem bedenklichen Mangel an Demokratiekompetenz. Beides weist bereits über die engen Grenzen des Themas Internet hinaus. Passend dazu sind in den letzten Jahren, seit dem 11. September 2001, eine große Vielfalt von bürgerrechtsfeindlichen Gesetzen verabschiedet worden. Zwar hat sich erst Wolfgang Schäuble den Zusatz Stasi 2.0 eingehandelt, aber der Ex-Grüne und Ex-Innenminister Otto Schily hat diesbezüglich schon Maßstäbe gesetzt. Alle diese Gesetze haben relativ problemlos ihre Mehrheiten im Bundestag gefunden. Daher ist die eigentlich wichtige Frage, woher dieser Mangel an Sensibilität gegenüber der Grundrechtsthematik rührt.
Ich erinnere mich an eine Veranstaltung, auf der der heutige Generalsekretär der SPD, Hubertus Heil äußerte, die Angst vor dem übermächtigen Staat sei eigentlich mit den 68ern als Thema erledigt. Heute spiele das keine Rolle mehr. Dies ist eine grandiose Fehleinschätzung und zugleich aber auch symptomatisch.
Hallo
und viel Glück
Christian